Kostenträger

In den nachfolgenden zwei Tabellen finden Sie wichtige Hintergrundinformationen zu insgesamt sechs verschiedenen Kostenträgern. Jeder Kostenträger hat eine eigene Spalte mit Themen, die Sie interessieren könnten. Wenn Sie mehr Informationen zu einem spezifischen Thema wünschen, klicken Sie bitte auf die entsprechende Zelle.

Kostenträger (1/2)
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherungen
Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
 
In welchen Fällen werden die Behandlungskosten übernommen? 
Ablauf 
Wie finde ich einen Therapieplatz? 
Probleme 
Definition 
In welchen Fällen werden die Kosten übernommen? 
Ablauf 
Wie finde ich einen Therapieplatz? 
Das Reha-Management 
 
In welchen Fällen werden die Kosten übernommen? 
Ablauf 
Wie finde ich einen Therapieplatz? 
Ihr Recht 

In welchen Fällen werden die Behandlungskosten übernommen?

Geschah der Verkehrsunfall, an dem Sie beteiligt waren, in Ihrer Freizeit, ist in der Regel Ihre Krankenversicherung (vorerst) Träger der Behandlungskosten. Sollten Sie  den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben, tritt grundsätzlich Ihre Krankenversicherung in Vorleistung und lässt sich die Behandlungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstatten.

Ablauf

Behandlung bei einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung

Seit dem 01.04.2018 ist für gesetzlich Versicherte folgendes Vorgehen vorgegeben:4

Sie können, ohne eine Überweisung des Hausarztes/der Hausärztin zu benötigen, einen Psychotherapeuten/eine Psychotherapeutin mit Kassenzulassung aufsuchen. Die Behandlung beginnt mit einer Sprechstunde, in der der Therapeut/die Therapeutin abklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Sollte eine psychische Erkrankung festgestellt werden, die dringend behandelt werden muss, kann unmittelbar mit der Behandlung (Akutbehandlung) begonnen werden. Dies setzt voraus, dass der Therapeut/die Therapeutin freie Therapieplätze zur Verfügung hat.

Wie finde ich einen Therapieplatz?

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit Kassenzulassung haben, je nach Region, lange Wartezeiten. Die regionalen Terminservicestellender jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung sind verpflichtet, innerhalb einer Woche einen ersten Termin bei einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin zur Sprechstunde zu vermitteln. Dieser Termin muss innerhalb von vier Wochen seit Ihrem Anruf ermöglicht werden. Sollten die Terminservicestellen in diesem Zeitraum keinen Termin anbieten können, vermitteln sie die ambulante Behandlung in einem Krankhaus.

Link: https://www.kvb.de/service/patienten/terminservicestelle/terminservicestelle-psychotherapie/

Probleme

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen grundsätzlich nur die Therapiekosten für die Behandlung bei einem Psychotherapeuten/einer Psycho-therapeutin mit Kassenzulassung.

Die regionalen Terminservicestellen vermitteln lediglich den ersten Termin (Sprechstunde) bei einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin (innerhalb von vier Wochen). Einen Termin für eine Sprechstunde zu haben, bedeutet nicht, einen Therapieplatz zu haben. 

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit Kassenzulassung sind verpflichtet Sprechstundentermine anzubieten, auch wenn sie keine freien Therapieplätze haben. Es kann also sein, dass Sie nach einem Sprechstundentermin einige Wochen auf einen freien Therapieplatz warten müssen.

Auch zur Aufnahme einer Akutbehandlung muss vorher ein Sprechstundentermin vereinbart werden. 

 

Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Versicherte eine individuelle Patienteninformation (Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen), die das weitere Vorgehen regelt.  Ist eine Behandlung zeitnah erforderlich, kann sich der Versicherte/die Versicherte seit dem 01.10.2018 nochmals an die zuständige Terminservicestelle wenden, um sich innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin zu den probatorischen Sitzungen vermitteln zu lassen6.

 

Behandlung bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung

Kostenerstattungsverfahren

Laut Gesetzgeber können gesetzlich Versicherte sich von einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung behandeln lassen, wenn nicht zeitnah ein Therapieplatz von einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten/einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin zur Verfügung gestellt wird. Sie haben Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 (3) SGB V.

Wenn Sie nach der Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Therapeuten/ einer Therapeutin keinen kurzfristigen Termin für den Beginn einer notwendigen Therapie erhalten, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet die Therapiekosten bei einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung zu bezahlen. 

Hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein (z. B. bestimmte Anzahl an dokumentierten Absagen). Eine eindeutige rechtliche Regelung gibt es nicht, weshalb aktuell kein standardisiertes Antragsverfahren besteht. 

Die Bundespsychotherapeutenkammer empfiehlt gesetzlich Versicherten folgende Schritte, wenn Sie keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten/keine kassen-zugelassene Psychotherapeutin finden und sich deshalb in einer Privatpraxis behandeln lassen müssen7:

  • 1. Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren: 

In der Sprechstunde erfahren Sie, wie Ihre psychischen Probleme einzuschätzen sind und ob Sie eine Behandlung benötigen. Hat der Psychotherapeut/ die Psychotherapeutin im Anschluss an die Sprechstunde keine Termine frei, um eine notwendige Behandlung selbst durchzuführen, erhalten Sie am Ende der Sprechstunde eine schriftliche Bescheinigung, welche Behandlung empfohlen wird. Darin kann auch stehen, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist. 

  • 2. Protokoll der vergeblichen Suche nach einem zugelassenen Psychotherapeuten/einer zugelassenen Psychotherapeutin anfertigen:

Nehmen Sie anschließend mit mehreren Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten Kontakt auf, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, und fragen nach, ob kurzfristig eine Richtlinienpsychotherapie möglich ist. Sagen Ihnen mindestens drei bis fünf Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen, dass sie eine solche Behandlung kurzfristig nicht übernehmen können, können Sie sich auch an eine Privatpraxis wenden. Die vergebliche Suche nach einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder  einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin sollten Sie  in einem Protokoll festhalten (Name der Praxis, Tag und Uhrzeit der Anfrage, Wartezeit auf einen Behandlungsplatz).

  • 3. Bescheinigung: Privatpraxis kann Behandlung übernehmen:

Finden Sie eine Privatpraxis, die die Behandlung kurzfristig übernehmen kann, sollten Sie sich dies von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin bescheinigen lassen. Der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin sollte über eine „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ verfügen. Erkundigen Sie sich danach.

  • 4. Antrag an die Krankenkasse:

Anschließend beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, dass diese die Kosten für die Behandlung übernimmt. Sie stellen einen „Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“. 

Dem Antrag legen Sie bei: 

  • Die Bescheinigung aus der Sprechstunde, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, 
  • das Protokoll der vergeblichen Suche nach einem zugelassenen Psychotherapeuten/einer zugelassenen Psychotherapeutin und 
  • die Bescheinigung einer psychotherapeutischen Privatpraxis, dass sie kurzfristig eine Behandlung übernehmen kann.

 

Ihr Recht

Sollte Ihre Krankenversicherung, obwohl Sie die oben genannten Empfehlungen umgesetzt haben, die Übernahme der Behandlungskosten bei einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung verweigern, bestehen Sie auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. 

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet allen Patienten, egal ob sie gesetzlich, privat oder nicht versichert sind,  eine kostenlose Beratung an. An diese Stelle können Sie sich wenden, wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie Sie den Widerspruch formulieren bzw. einlegen können.

https://patientenberatung.de/de

Kostenträger (2/2)
Private Krankenversicherung
Selbstzahlerin / Selbstzahler
Rentenversicherung
 
In welchen Fällen werden die Behandlungskosten übernommen? 
Ablauf 
Wie finde ich einen Therapieplatz? 
 
Definition 
 
 
Wie finde ich einen Therapieplatz? 
 
Definition 
In welchen Fällen werden die Behandlungskosten übernommen? 
Ablauf 
Wie finde ich einen Therapieplatz? 
PsyRENA 

In welchen Fällen werden die Behandlungskosten übernommen?

Geschah der Verkehrsunfall, an dem Sie beteiligt waren, in Ihrer Freizeit, ist in der Regel Ihre Krankenversicherung (vorerst) Träger der Behandlungskosten. Sollten Sie  den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben, tritt grundsätzlich Ihre Krankenversicherung in Vorleistung und lässt sich die Behandlungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstatten.

Ablauf

Da der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherungen individuell vereinbart wird, prüfen Sie bitte in Ihrem Vertrag, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung.

Sollte Ihr Vertrag die Kostenerstattung für Therapiekosten bei einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin beinhalten, sind Sie grundsätzlich frei in der Wahl des Behandlers/der Behandlerin.

Wie finde ich einen Therapieplatz?

Auf den Internetseiten der Psychotherapeutenkammern der einzelnen Länder können Sie einen Psychotherapeuten/eine Psychotherapeutin in Wohnortnähe finden.

Nähere Informationen finden Sie beim Hilfefinder Therapeutensuche.

Mit Unterstützung von Herrn Karl-Heinz Andro, Geschäftsstellenleiter Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Landesverband West
2 https://www.kbv.de/media/sp/Vertrag_Aerzte_Unfallversicherungstraeger.pdf (abgerufen am 12.05.2022)
https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/teilhabe/reha-manager/handlungsleitfaden.pdf (abgerufen am 04.02.2019)
4 Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2400/PT-RL_2020-11-20_iK-2021-02-18.pdf  (abgerufen am 03.05.2022)
5 Quelle: https://www.kbv.de/html/terminservicestellen.php (abgerufen am 05.05.2022); Dipl.-Betriebswirtin (FH) Heidrun Schell / Institut für Psychologische Unfallnachsorge 
6 Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_36376.php (abgerufen am 05.02.2019)
Quelle: https://www.ptk-saar.de/images/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf (Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, abgerufen am 05.05.2022); Dipl.-Betriebswirtin (FH) Heidrun Schell / Institut für Psychologische Unfallnachsorge 
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/voraussetzung_ausschlussgruende.html?https=1 (abgerufen am 04.05.2022)
https://www.psyrena.de/assets/files/therapeut/pdf/Fachkonzept-Psy-RENA.pdf (abgerufen am 05.02.2019)