Frei nach https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/psychotherapie-ablauf/erstgespraech/ und https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2021/08/bptk_patientenbroschuere_2021.pdf
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wege-zur-psychotherapie.org.
a) Vereinbarung eines Termins für eine psychotherapeutische Sprechstunde
Info
- Jeder Psychotherapeut mit Kassenzulassung muss Sprechstunden anbieten.
- Die Sprechstunden erfolgen meist nach Terminvereinbarung. Manche Psychotherapeuten bieten auch offene Sprechstunden (ohne vorherige Terminvereinbarung) an.
- Sie müssen mindestens 50 Minuten in einer Sprechstunde gewesen sein, bevor Sie weitere psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen können. (Ausnahme: Wenn Sie zuvor in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt wurden und bei Ihnen dort die Indikation für eine psychotherapeutische Weiterbehandlung gestellt wurde.)
- Sie können bis zu sechs 25-minütige Termine in Anspruch nehmen.
Gesprächseröffnung
- Guten Tag, mein Name ist …, ich bin über … (z. B. Internet, Terminservicestelle, Bekannte) auf Sie/Ihre Praxis aufmerksam geworden.
- Ich möchte einen Sprechstundentermin vereinbaren.
- Aktuelles Problem schildern:
- Bsp: Nach einem Verkehrsunfall suche ich psychotherapeutische Unterstützung.
- Jetzt können Sie Ihr Anliegen schildern und mitteilen seit wann die Symptome bestehen.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie nach dem Sprechstundentermin bzw. den Sprechstundenterminen weitere psychotherapeutische Hilfe benötigen, können Sie bereits am Telefon nachfragen:
- Bieten Sie auch eine Akutbehandlung an?
- Ist es möglich, zeitnah bei Ihnen einen Therapieplatz für eine Kurz- oder Langzeittherapie zu bekommen?
b) Anfrage für eine Akuttherapie bei einem/einer Psychotherapeuten/Psychotherapeutin
Info
- Manche Psychotherapeuten bieten Akutbehandlungen an.
- Ziel ist die rasche Hilfe bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen.
- Eine Akutbehandlung strebt keine umfassende Therapie an und kann eine solche auch nicht ersetzen.
- Die Akutbehandlung sollte im Idealfall kurzfristig nach der Sprechstunde begonnen werden.
- Voraussetzung für eine Akuttherapie: Es muss ein mindestens 50minütiges Gespräch in einer Sprechstunde stattgefunden haben.
Gesprächseröffnung
- Guten Tag, mein Name ist ..., ich bin über … (z. B. Internet, Terminservicestelle, Bekannte) auf Sie/Ihre Praxis aufmerksam geworden.
- Ich möchte eine Akutbehandlung in Anspruch nehmen. Kann ich eine solche Behandlung bei Ihnen machen?
Wenn eine Akutbehandlung möglich ist, fragen Sie weiter:
- Haben Sie eine Kassenzulassung bzw. sind Sie berechtigt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen?
Falls nein:
Dokumentieren Sie die Absage (Name der Praxis, Tag und Uhrzeit der Anfrage, Wartezeit auf einen Behandlungsplatz).
- Besteht die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren mit meiner Krankenversicherung abzurechnen?
- Welchen Honorarsatz würde in einem solchen Fall berechnet werden und wäre dieser voll erstattungsfähig?
(Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes unter https://www.ptk-saar.de/images/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf).
- Wann kann die Akutbehandlung beginnen?
- Aktuelles Problem schildern:
- Bsp: Nach einem Verkehrsunfall suche ich psychotherapeutische Unterstützung.
- Jetzt können Sie Ihr Anliegen schildern und mitteilen seit wann die Symptome bestehen.
c) Anfrage bei einem/einer Psychotherapeuten/Psychotherapeutin für eine Psychotherapie
Info
Voraussetzung für eine Psychotherapie ist, dass
- ein mindestens 50minütiges Gespräch in einer Sprechstunde stattgefunden hat.
- mindestens eine probatorische Sitzung stattgefunden hat und ein Termin für die zweite probatorische Sitzung vereinbart wurde. (Jeder Psychotherapie sind mindestens zwei maximal vier probatorische Sitzungen à 50 Minuten vorgeschaltet. Ziel dieser Sitzungen ist die weitere diagnostische Abklärung und der Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen und dem Therapeuten.)
- ein Konsiliarbericht vorliegt.
Es wird zwischen Kurzzeit- und Langzeitpsychotherapie unterschieden:
- Kurzzeittherapie: Die Kurzzeittherapie unterteilt sich in zwei Abschnitte. Jeder Abschnitt umfasst bis zu zwölf Stunden. Leistungen der Akutbehandlung werden dabei auf die Kontingente der Kurzzeittherapie angerechnet.
- Langzeittherapie: Eine Langzeittherapie kann direkt nach den probatorischen Sitzungen oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Die Dauer einer Langzeittherapie hängt vom gewählten Richtlinienverfahren ab.
Gesprächseröffnung
- Guten Tag, mein Name ist ..., ich bin über … (z.B. Internet, Terminservicestelle, Bekannte) auf Sie/Ihre Praxis aufmerksam geworden.
- Haben Sie eine Kassenzulassung bzw. sind Sie berechtigt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen?
Falls nein:
Dokumentieren Sie die Absage (Name der Praxis, Tag und Uhrzeit der Anfrage, Wartezeit auf einen Behandlungsplatz).
- Besteht die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren mit meiner Krankenversicherung abzurechnen?
- Welchen Honorarsatz würde in einem solchen Fall berechnet werden und wäre dieser voll erstattungsfähig?
(Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes unter https://www.ptk-saar.de/images/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf).
- Aktuelles Problem schildern:
- Bsp: Nach einem Verkehrsunfall suche ich psychotherapeutische Unterstützung. Ich war bereits zur Psychotherapeutensprechstunde und habe eine Therapieempfehlung.
- Kann ich in Ihrer Praxis zeitnah mit der Therapie beginnen?
- Nach welcher therapeutischen Methode arbeiten Sie?
- Haben Sie Erfahrung mit der Behandlung von Unfallopfern (Traumafolgestörungen)?
- Wie lange wird es Ihrer Einschätzung nach etwa dauern, bis sich positive Veränderungen einstellen?