Leitfaden Erstkontakt

Gesprächsleitfäden

Nach einem Verkehrsunfall und insbesondere bei psychischen Problemen kann einem die Bewältigung des Alltags unlösbar erscheinen. Holen Sie sich Hilfe!

Bei der Suche nach einem geeigneten Behandlungsplatz oder Hilfsangebot ist es wichtig, gut strukturiert vorzugehen. Es kann erforderlich sein, mit verschiedenen Stellen (z. B. Kostenträger, Psychotherapeutische Praxis) Kontakt aufzunehmen. 

Im Folgenden finden Sie einige zentrale Fragen, die im Rahmen eines Erstkontaktes (in der Regel telefonisch) mit einer psychotherapeutischen Praxis, einer Beratungsstelle oder dem Kostenträger relevant sein könnten. Die Liste erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Selbstverständlich hängt der Gesprächsverlauf auch von Ihrem Gegenüber und Ihrer individuellen Situation ab. 

Scheuen Sie sich nicht nachzufragen, bis alle Ihre Fragen geklärt sind. Legen Sie sich vor dem Telefonat Papier und einen Kugelschreiber bereit, damit Sie sich Notizen machen können.

Frei nach https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/psychotherapie-ablauf/erstgespraech/ und https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2021/08/bptk_patientenbroschuere_2021.pdf

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wege-zur-psychotherapie.org.


    a) Vereinbarung eines Termins für eine psychotherapeutische Sprechstunde 

    Info

    • Jeder Psychotherapeut mit Kassenzulassung muss Sprechstunden anbieten.
    • Die Sprechstunden erfolgen meist nach Terminvereinbarung. Manche Psychotherapeuten bieten auch offene Sprechstunden (ohne vorherige Terminvereinbarung) an. 
    • Sie müssen mindestens 50 Minuten in einer Sprechstunde gewesen sein, bevor Sie weitere psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen können. (Ausnahme: Wenn Sie zuvor in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt wurden und bei Ihnen dort die Indikation für eine psychotherapeutische Weiterbehandlung gestellt wurde.)
    • Sie können bis zu sechs 25-minütige Termine in Anspruch nehmen.


    Gesprächseröffnung

    • Guten Tag, mein Name ist …, ich bin über … (z. B. Internet, Terminservicestelle, Bekannte) auf Sie/Ihre Praxis aufmerksam geworden.
    • Ich möchte einen Sprechstundentermin vereinbaren. 
    • Aktuelles Problem schildern:
      • Bsp: Nach einem Verkehrsunfall suche ich psychotherapeutische Unterstützung.
      • Jetzt können Sie Ihr Anliegen schildern und mitteilen seit wann die Symptome bestehen.
         

    Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie nach dem Sprechstundentermin bzw. den Sprechstundenterminen weitere psychotherapeutische Hilfe benötigen, können Sie bereits am Telefon nachfragen:

    • Bieten Sie auch eine Akutbehandlung an? 
    • Ist es möglich, zeitnah bei Ihnen einen Therapieplatz für eine Kurz- oder Langzeittherapie zu bekommen? 

     

    b) Anfrage für eine Akuttherapie bei einem/einer Psychotherapeuten/Psychotherapeutin

    Info

    • Manche Psychotherapeuten bieten Akutbehandlungen an.
    • Ziel ist die rasche Hilfe bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen. 
    • Eine Akutbehandlung strebt keine umfassende Therapie an und kann eine solche auch nicht ersetzen. 
    • Die Akutbehandlung sollte im Idealfall kurzfristig nach der Sprechstunde begonnen werden. 
    • Voraussetzung für eine Akuttherapie: Es muss ein mindestens 50minütiges Gespräch in einer Sprechstunde stattgefunden haben.

     

    Gesprächseröffnung

    • Guten Tag, mein Name ist ..., ich bin über … (z. B. Internet, Terminservicestelle, Bekannte) auf Sie/Ihre Praxis aufmerksam geworden.
    • Ich möchte eine Akutbehandlung in Anspruch nehmen. Kann ich eine solche Behandlung bei Ihnen machen?

     

    Wenn eine Akutbehandlung möglich ist, fragen Sie weiter:

    • Haben Sie eine Kassenzulassung bzw. sind Sie berechtigt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen?

     

    Falls nein:

    Dokumentieren Sie die Absage (Name der Praxis, Tag und Uhrzeit der Anfrage, Wartezeit auf einen Behandlungsplatz). 

    • Besteht die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren mit meiner Krankenversicherung abzurechnen? 
    • Welchen Honorarsatz würde in einem solchen Fall berechnet werden und wäre dieser voll erstattungsfähig?

    (Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes unter https://www.ptk-saar.de/images/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf).

    • Wann kann die Akutbehandlung beginnen?
    • Aktuelles Problem schildern:
      • Bsp: Nach einem Verkehrsunfall suche ich psychotherapeutische Unterstützung.
      • Jetzt können Sie Ihr Anliegen schildern und mitteilen seit wann die Symptome bestehen.

     

    c) Anfrage bei einem/einer Psychotherapeuten/Psychotherapeutin für eine Psychotherapie

    Info

    Voraussetzung für eine Psychotherapie ist, dass

    • ein mindestens 50minütiges Gespräch in einer Sprechstunde stattgefunden hat.
    • mindestens eine probatorische Sitzung stattgefunden hat und ein Termin für die zweite probatorische Sitzung vereinbart wurde. (Jeder Psychotherapie sind mindestens zwei maximal vier probatorische Sitzungen à 50 Minuten vorgeschaltet. Ziel dieser Sitzungen ist die weitere diagnostische Abklärung und der Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen und dem Therapeuten.)
    • ein Konsiliarbericht vorliegt.


    Es wird zwischen Kurzzeit- und Langzeitpsychotherapie unterschieden:

    • Kurzzeittherapie: Die Kurzzeittherapie unterteilt sich in zwei Abschnitte. Jeder Abschnitt umfasst bis zu zwölf Stunden. Leistungen der Akutbehandlung werden dabei auf die Kontingente der Kurzzeittherapie angerechnet. 
    • Langzeittherapie: Eine Langzeittherapie kann direkt nach den probatorischen Sitzungen oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Die Dauer einer Langzeittherapie hängt vom gewählten Richtlinienverfahren ab.


    Gesprächseröffnung

    • Guten Tag, mein Name ist ..., ich bin über … (z.B. Internet, Terminservicestelle, Bekannte) auf Sie/Ihre Praxis aufmerksam geworden.
    • Haben Sie eine Kassenzulassung bzw. sind Sie berechtigt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen?

     

    Falls nein:

    Dokumentieren Sie die Absage (Name der Praxis, Tag und Uhrzeit der Anfrage, Wartezeit auf einen Behandlungsplatz). 

    • Besteht die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren mit meiner Krankenversicherung abzurechnen? 
    • Welchen Honorarsatz würde in einem solchen Fall berechnet werden und wäre dieser voll erstattungsfähig?

    (Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes unter https://www.ptk-saar.de/images/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf).

    • Aktuelles Problem schildern:
      • Bsp: Nach einem Verkehrsunfall suche ich psychotherapeutische Unterstützung. Ich war bereits zur Psychotherapeutensprechstunde und habe eine Therapieempfehlung. 
      • Kann ich in Ihrer Praxis zeitnah mit der Therapie beginnen?
    • Nach welcher therapeutischen Methode arbeiten Sie?
    • Haben Sie Erfahrung mit der Behandlung von Unfallopfern (Traumafolgestörungen)?
    • Wie lange wird es Ihrer Einschätzung nach etwa dauern, bis sich positive Veränderungen einstellen?   

    Gesprächseröffnung

    • Ich bin über … (z.B. Internet,  Bekannte) auf Sie/Ihr Beratungsangebot aufmerksam geworden.
    • Kurze Schilderung des Problems
      • Bsp. Ich war vor einiger Zeit (oder das Datum nennen) an einem Verkehrsunfall beteiligt. Alternativ: Mein Partner (Kinder, Eltern) waren in einen Verkehrsunfall verwickelt.
      • Nun suche ich Unterstützung, weil … (jetzt können Sie den Grund Ihres Anrufs erläutern)
    • Ist eine zeitnahe Beratung bezüglich der genannten Probleme möglich? Falls nein, können Sie mir eine alternative Adresse nennen?
    • Entstehen für mich Kosten für das Erstgespräch oder die Beratung insgesamt?
    • Wann könnten Sie mir einen Termin anbieten?
    • Besteht die Möglichkeit bei Bedarf an eine geeignete Stelle weitervermittelt zu werden, zum Beispiel an einen Psychotherapeuten?

    Bitte halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit.

    Gesprächseröffnung:
    Guten Tag, mein Name ist … Ich hatte einen Verkehrsunfall und suche nun einen Psychotherapeuten, der mir zeitnah einen Therapieplatz anbieten kann.

     

    a) Private Krankenversicherungen

    • Sind psychotherapeutische Behandlungen in meinem Tarif prinzipiell erstattungsfähig?
    • Falls ja, können Sie sich einen Therapeuten Ihrer Wahl suchen
    • In welchem Umfang sind psychotherapeutische Behandlungen erstattungsfähig (wie viele Sitzungen können durchgeführt werden?).
    • Werden alle Kosten übernommen oder muss ich einen Teil der Kosten selbst tragen?
    • Werden probatorische Sitzungen erstattet?
    • Ist ein Bericht an den Gutachter notwendig?
    • Übernehmen Sie die Kosten für den Bericht? 

     

    b) Gesetzliche Krankenversicherungen

    • Können Sie mich bei der Suche nach einem niedergelassenen Psychotherapeuten unterstützen?
    • (Existiert eine Datenbank der von der Krankenkasse akzeptierten Psychotherapeuten?)
    • Besteht die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens? 
      • Wenn ja: Wie müssen die Absagen bzw. die Wartezeiten dokumentiert werden?

    (Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes unter https://www.ptk-saar.de/images/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf).

    • Sollte ich keinen Psychotherapeuten im näheren Umfeld finden, werden die entstehenden Fahrtkosten erstattet?