Terminservicestellen

Die Terminservicestellen unterstützen gesetzlich Krankenversicherte u. a. bei der Vermittlung von Terminen in einer psychotherapeutischen Praxis.  

Sie haben dadurch die Möglichkeit, zeitnah ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin zu führen und Ihre Beschwerden abklären zu lassen. Im sogenannten Befundbericht erhalten Sie dann Empfehlungen hinsichtlich des weiteren therapeutischen Vorgehens.

 

Aufgabe

Aufgabe der Terminservicestellen ist es, gesetzlich Krankenversicherten zügig einen Termin bei Fachärztinnen und Fachärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu vermitteln. Die Terminservicestellen sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der Bundesländer eingerichtet (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz).

Die Terminservicestellen sind verpflichtet, den Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vorzuschlagen. Die psychotherapeutische Praxis muss dabei in zumutbarer Entfernung liegen. Dabei gilt in der Regel ein Erreichen der Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde als zumutbar.

Der tatsächliche, erste Termin muss dann innerhalb von vier Wochen nach Ihrem Anruf stattfinden. Sollte dieser erste Termin für Sie nicht umzusetzen sein, ist die Terminservicestelle verpflichtet, Ihnen einen weiteren Termin zu benennen. Wenn die Terminservicestellen für den genannten Zeitraum keine freie psychotherapeutische Sprechstunde finden, vermitteln sie Sie an ein Krankenhaus.

 

Kontakt

Mit Hilfe der Postleitzahlensuche des Hilfefinders erhalten Sie die Kontaktdaten der Terminservicestelle Ihrer Region. 

Suchen Sie einen Termin für ein diagnostisches Erstgespräch oder eine zeitnah erforderliche probatorische Sitzung oder benötigen einen Termin für eine Akutbehandlung, so können Sie sich an die Terminservicestelle Psychotherapie wenden: https://www.kvb.de/service/patienten/terminservicestelle/terminservicestelle-psychotherapie/

 

Gut zu wissen

Die regionalen Terminservicestellen vermitteln lediglich den allerersten Termin bei einem Psychotherapeuten (innerhalb von vier Wochen) zu der Sprechstunde.

Einen Termin zu einer Sprechstunde zu haben bedeutet nicht, dass Sie bereits auch einen Therapieplatz haben. Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Kassenzulassung sind verpflichtet Sprechstundentermine anzubieten, auch wenn sie keine freien Therapieplätze haben. Es kann also sein, dass Sie einige Wochen auf einen freien Therapieplatz warten müssen und/oder die Therapie bei einer anderen Person stattfindet, als jene mit der Sie die psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt haben.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Wunschtherapeutin oder einen Wunschtherapeuten, auch nicht auf einen Wunschtermin. Sie erhalten vielmehr einen Termin bei einer Person, die in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine gemeldet hat. Dabei gilt in der Regel ein Erreichen der Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde als zumutbar.

Für die Vermittlung eines Sprechstundentermins ist eine Überweisung nicht erforderlich.

Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Patienten eine individuelle Patienteninformation. Dieser sogenannte Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen regelt das weitere Vorgehen.  

  • Wird im Befundbericht eine Akuttherapie empfohlen, unterstützt Sie die Terminservicestelle bei der Terminvermittlung. 
  • Ist eine ambulante Therapie "zeitnah erforderlich", können Sie sich nochmals an die zuständige Terminservicestelle wenden, um sich innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten zu einer probatorischen Sitzung vermitteln zu lassen.

Kurz- und Langzeittherapien (Richtlinienpsychotherapie) sind von der Terminvermittlung ausgenommen.